Isabella L. (Isabella Lucy) Bird
Kapitel 6
konsolidiert in 1867 in eine Regierung über die Krone, und ist jetzt
bekannt als die Meerengen Entscheidungen, und schätzte wie unter dem Wertvollsten
von unserem Eigentum im Fernen Osten. Obwohl diese Entscheidungen bloß sind,
kleine Inseln oder schmal zieht sich von Territorium auf der Küste aus, ihr
Bevölkerung, durch die Volkszählung von 1881, überstieg vier hundert und zweiundzwanzig
tausend Seelen, und 1880 beliefen sich ihre Exporte und Importe dazu
32,353,000 Pfund!
Außer diesen kleinen Stückchen britischem Territorium löste sich weiter auf ein
Küstenlinie beinahe vier hundert Meilen in Länge, es gibt, auf dem Westen
Seite der Halbinsel, die einheimischen Staaten von Kedah, Perak, Selangor, und
Sungei Ujong von denen die letzten drei unter britischem "Schutz ist;"
und auf dem Osten ist Patani, Kelantan, Tringganu und Pahang; das
südliches äußerst Ende, das vom Staat von Johore eingenommen wird. Das
Innere, der kaum bei total bekannt ist, enthält zu seinem Zentrum
der Negri Sembilan, ein Bund der Acht, ehemals neun, klein,
Staaten. Die Bevölkerung der einheimischen Staaten der Halbinsel ist nicht
genau bekannt, aber, einschließlich von einigen wilden Stämmen und den Chinesen
Einwanderer, es wird auf drei hundert und zehn tausend geschätzt; welcher
gibt unter neun Bewohnern zur Quadratmeile, die Bevölkerung von das
Britische Entscheidungen, die ungefähr vier hundert und zwanzig zum Quadrat sind,
Meile.
Die totale Länge der Halbinsel ist acht hundert Meilen, und sein
Breite ändert sich von sechzig bis ein hundert und fünfzig Meilen. Es läuft hinunter
von lat. 13 Grade 50' N. zu 1 Grade 41' N. Der nördliche Teil,
das Bilden von der Landenge von Kraw, die es vorgeschlagen wird, für ein Schiff durchzudringen,
Kanal leitet beinahe fälligen Norden und nach Süden für ein hundert und vierzig Meilen,
und wird von einem gemischten Rennen, hauptsächlich Siamesisch, bewohnt, das vom Malays gerufen wird,
Sansam. Diese Landenge ist unter der Regel von Siam, die sein nördliches ist,
Grenze; und die nördlichen und Ost-Staaten von Kedah, Patani,,