Kapitel 75
seinem dependents gegeben. Die Regierung gibt ein zusätzliches
zwanzig Dollar und die Spenden des Patriotischen Kapitales erhöhen das
monatlich Beihilfe einer Frau mit drei Kindern zu sechzig Dollarn. Das
Beihilfe, wie Macht erwartet wird, ist an Italien niedrig. Die Frau des Soldaten
holt Acht zehnten von einer Lira pro Tag, jedes Kind vier zehnte Liren, und
entweder ein Vater oder bemuttert alleine Acht zehnte Lira, oder wenn beide sind,
Lebensunterhalt, ein und drei zehnter lire zusammen. Die britische Beihilfe ist
viel höher, die Frau, die eine Woche zwölf Shillinge und sixpence bekommt. Wenn
sie hat ein Kind, die wöchentliche Beihilfe steigt zu neunzehn und sixpence;
wenn zwei Kinder, zu vierundzwanzig und sixpence,; wenn drei, zu achtundzwanzig,
Shillinge; und wenn es vier oder mehr Kinder gibt, erhält die Mutter
drei Shillinge pro Woche für jedes besondere Kind.
Zwischen den Extremen von Italien und England steht Frankreich, die Frau,
das Erhalten pro Tag, jedes Kind unter sechzehn, von einer Franken fünfundzwanzig Rappen
Jahre volljährig fünfundzwanzig Rappen und ein abhängiger Elternteil fünfundsiebzig
Rappen. Japan gewährt keine Regierungsbeihilfe. Ein japanischer Beamter, in
Antwort an meine Anfrage schrieb, "Verbindungen die Ersten und die Freunde der nächste
bemühen Sie sich, dem dependents so weit wie möglich zu helfen, aber wenn sie keines haben,
Verwandte noch Freunde, die genügende Mittel haben, ihnen zu helfen, dann das
Verband, der aus Damen besteht, oder die städtischen Beamten leistet sich
Subvention zu ihnen."
Nach dem von einem amerikanischen Gefreiten von Kongreß für den Oktober 1917 verabschiedeten Gesetz
dreiunddreißig Dollar pro Monat erhaltend wenn auf Auslandsdienst muß zuteilen
fünfzehn Dollar pro Monat zu seiner Frau, und die Regierung fügt diesem hinzu
fünfundzwanzig Dollar, und wenn es ein Kind gibt, zusätzlich zehn
Dollar, mit fünf Dollarn für jedes zusätzliche Kind. Ein Mann kann beschaffen
eine Beihilfe zur Regierung von zehn Dollarn pro Monat zu einem abhängigen